- Coronavirus: Leitfaden für Unterstützungsmöglichkeiten
Wir sind da, wenn sie uns brauchen!
Die Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) stellt Sie, Ihre Mitarbeiter und Familien, letztlich die ganz Welt vor großen Herausforderungen.
Wir stehen auch in schwierigen Zeiten fest an Ihrer Seite und wollen Ihnen im Rahmen unserer Möglichkeiten helfen, die wirtschaftlichen Auswirkungen zu überstehen.
Dazu haben wir einen Leitfaden für Sie erarbeitet, der Ihnen Handlungsfelder und Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigt.
Bitte beachten Sie, dass diese Hinweise nur Anregungen sowie eine kurze Information liefern und damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch Ihre Krankenkasse, Ihren Versicherer oder die zuständige Behörde nicht ersetzen.
- Prüfen Sie, welche privaten Mittel sie ins Unternehmen einbringen können
- Prüfen Sie, ob SEPA-Firmenlastschriften oder SEPA-Basislastschriften kündigen müssen (z.B. Lieferanten)
- Prüfen Sie, ob Daueraufträge gelöscht oder angepasst werden müssen (z.B. Nebenkosten, Dienstleistungen)
- Prüfen Sie die Herabsetzung von Abschlägen für Nebenkosten und Dienstleistungen (z.B. Strom)
- Sprechen Sie mit Ihren Vermietern über die Herabsetzung oder Stundung von Mieten
- Überprüfen Sie die Anpassung oder Stillegung von Versicherungen (z.B. für den ruhenden Fuhrpark)
- Prüfen Sie Ihre Debitoren- und Kreditoren-Listen
- Sprechen Sie mit Ihren Lieferanten über die Verlängerung von Zahlungszielen.
- Sprechen Sie mit Ihren Kunden über die Verkürzung von Zahlungszielen - Prüfen Sie die Bonität Ihrer Debitoren? Haben Sie eine Warenkreditversicherung (siehe separater Punkt)
- Erstellen Sie einen monatlichen / wöchentlichen Liquiditätsplan (ggf. in enger Abstimmung mit Ihrem Unternehmens- oder Steuerberater) für die nächsten drei Monate oder bis zum Jahresende.
Bitte zwingend vor Antragstellung bei Ihrer Hausbank einreichen.
- Prüfen und stornieren Sie ggf. Aufträge, Investitionen und Mitarbeiter-Einstellungen
- Sprechen Sie mit Ihren Finanzierern über Tilgungsaussetzung und /oder über Kreditausweitungen
Neue und außerordentliche CORONA-Hilfen ab November 2020
Übersicht der Wirtschaftshilfen in der CORONA-Krise
Niedersachsen-Schnellkredit - ***NEU
Selbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten, die coronabedingt in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind, können den Niedersachsen-Schnellkredit beantragen.
Neustart Niedersachsen Innovation - ***NEU
Investitionen in verbesserte oder neue Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen werden bis max. 800.000 € und bis zu 75 % Zuschuss gefördert.
Neustart Niedersachsen Investition - ***NEU
Investitionen, die durch Arbeits- und Prozessoptimierung einen Beitrag zum Klimaschutz leisten werden mit bis zu 50% gefördert.
Bitte zwingend vor Antragstellung bei Ihrer Hausbank einreichen.
Nutzen Sie Ihre Chance auf bis zu 65 % Zuschüsse für Investitionen in Ihre IT-Zukunft und -Sicherheit.
Die Gewerbesteuerforderungen aus Grundlagenbescheiden des Jahres 2020, die eine Fälligkeit bis zum 15. Mai 2020 auslösen, werden pauschal zunächst bis zum 15. August 2020 zinslos gestundet. Für alle Lingener Unternehmen bedeutet dies, dass vorerst einen Aufschub der Gewerbesteuerforderungen von bis zu drei Monaten gewährt wird.
Die NBB sichert Bankkredite bis zu 80 % ab, die wir Ihnen in Verbindung mit der Corona-Krise gewähren. Die Kreditbedingungen können wir individuell mit Ihnen abstimmen und sind nicht standardisiert, wie bei der Kfw-Corona-Finanzierung.
Eine Kreditentscheidung soll - bei Vorlage aller Unterlagen - in 48 Stunden erfolgen.
Die genauen Informationen zur NBB express Bürgschaft können Sie hier nachlesen. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt für Betriebsmittel max. 8 Jahre, bei max. 4 Tilgungsfreijahren und einer anschließend linearen Tilgung.
Bitte zwingend vor Antragstellung bei Ihrer Hausbank einreichen.
Coronavirus: Informationen zur Unterstützung von kleineren und mittleren Unternehmen
Bereits in der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 haben die Bürgschaftsbanken schnell und unbürokratisch gemeinsam mit ihren Partnern kleinere und mittlere Unternehmen erfolgreich unterstützt und damit auch in einem schwierigen Umfeld Zugang zu Kreditfinanzierungen ermöglicht.
Sofern infolge der Corona-Krise zur Überbrückung Kredite notwendig werden, können die Bürgschaftsbanken diese in Verbindung mit einer Hausbankfinanzierung grundsätzlich besichern. Die Unternehmen und ihre Geschäftsmodelle sollen aber vor Ausbruch der Krise wirtschaftlich tragfähig gewesen sein.
Die Bürgschaftsbanken stehen aktuell im engen Austausch mit den Bundes- und Landesministerien, um einen Beitrag in möglichen Unterstützungsprogrammen für die Wirtschaft zu leisten. Neben einer höheren Rückbürgschaft des Bundes sowie einer erweiterten Bürgschaftsobergrenze wurden auch schnellere Wege für eine Bürgschaftsübernahme freigeschaltet.
Im Detail bedeutet dieses für den Zeitraum vom 13.03.2020 bis 31.12.2020 folgende Erleichterungen für die Bürgschaftsvergabe durch die NBB:
- neue Bürgschaftsobergrenze von € 2,5 Mio. (bisher € 1,25 Mio.)
- Ausweitung der Fördermöglichkeiten für Betriebsmittelkredite
- Beschleunigung des Bewilligungsprozesses für Bürgschaften bis zu 240 T€ bei 300 T€ Kreditvolumen im Expressverfahren
Anfragen für Finanzierungsvorhaben können wie gewohnt durch die Hausbank erfolgen oder über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken unter finanzierungsportal.ermoeglicher.de.
Selbstverständlich steht auch die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mbH zur Verstärkung der Eigenkapitalausstattung der Unternehmen zur Verfügung.
Das Angebot zielt in erster Linie auf kleine und mittlere Unternehmen ab, die ein etabliertes Geschäftsmodell haben und ausreichend Perspektiven aufweisen, jedoch z.B. aufgrund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen.
Zusammenfassung der Antragsvoraussetzungen:
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- etabliertes Geschäftsmodell mit ausreichend Perspektiven
- keine Negativmerkmale (z.B. Zwangsvollstreckung, Mahnbescheide, Insolvenztatbestände etc.)
- nachhaltige Kapitaldienstfähigkeit (auf Basis 31.12.2019)
- keine Untergrenze
- bis zu 2.500 T€ Bürgschaftsvolumenvolumen
- bis 240 T€ erfolgt die Antragsprüfung im Expressverfahren
KfW Schnellkredit
Das Wichtigste in Kürze
- Für Anschaffungen und laufende Kosten
- Kleinere und große Kreditbeträge – bis zu 800.000 Euro
- Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung, 2 Jahre keine Tilgung
- Die KfW übernimmt 100 % des Bankenrisikos
Ein Gewinn liegt dann vor, wenn das Ergebnis vor Steuern positiv ist. Bei Gesellschaften kann das Geschäftsführergehalt bereinigt werden, so dass sich der maßgebliche Gewinn um diesen Betrag erhöhen kann.
KfW-Unternehmerkredit
- Für große Unternehmen bis zu 80 % Risikoübernahme
- Für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 90 % Risikoübernahme
Je Unternehmensgruppe bis zu 1 Mrd. Euro Betriebsmittel- sowie Investitionskredit (max. 5 Jahre Laufzeit mit einem Tilgungsfreijahr oder 2 Jahre endfällig) beantragbar. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf
- 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
- das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
- den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
- 50 % der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro.
- Möglich, wenn das Unternehmen über mind. 2 aussagefähige Jahresabschlüsse verfügt
Bitte zwingend vor Antragstellung bei Ihrer Hausbank einreichen.
ERP-Gründerkredit – Universell
- Unternehmen, die mindestens 3 Jahre am Markt aktiv sind
- Für große Unternehmen bis zu 80 % Risikoübernahme
- Für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 90 % Risikoübernahme
Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf
- 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
- das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
- den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
- 50% der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro.
- Möglich, wenn das Unternehmen über mind. 2 aussagefähige Jahresabschlüsse verfügt.
Bitte zwingend vor Antragstellung bei Ihrer Hausbank einreichen.
KFW Unternehmerkredit und ERP Gründerkredit ab 28.04.2020:
Erweiterung der Laufzeitvarianten für alle Kredite bis 800.000 € auf max. 10 Jahre und größer 800.000 € max. 6 Jahre mit 2 tilgungsfreien Jahren.
Stundung von gewerblichen KfW-Krediten
Firmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, können ihre gewerblichen KfW-Kredite für einen Zeitraum von 9 Monaten stunden.
Unternehmerkredit mit Förderung
Bis zu 100.000 Euro Corona-Soforthilfe für Ihr Unternehmen
Mit dem VR Smart flexibel Förderkredit bieten wir Unternehmern, Selbstständigen und Gewerbetreibenden im Rahmen des "KfW-Sonderprogramm 2020 – etablierte und junge Unternehmen" ab sofort eine schnelle und einfache Kreditlösung bis 100.000 Euro, die sie auch direkt online oder über Ihren Firmenkundenberater beantragen und abschließen können.
Den VR Smart flexibel Förderkredit können Sie auch als Nichtkunde bei der Volksbank Lingen eG online oder bei einem Firmenkundenberater beantragen und abschließen.
Hinweis: Auch wenn Sie Online Ihre Daten eingeben, kümmern wir uns gerne um Ihre Fragen und Ihre Legitimation. Sprechen Sie uns an oder leiten Sie Ihren Antrag online an uns weiter.
Bonitätsmanager
Prüfen Sie die Bonität Ihres Unternehmens, und bereiten Sie sich optimal auf die Finanzierung vor. Schauen Sie sich unseren Erklärfilm an.
Wir befinden uns aktuell in wirtschaftlich unsicheren Zeiten. Die Auswirkungen des Coronavirus auf die heimische Wirtschaft sind unabsehbar, denn schon jetzt hat jedes zweite Unternehmen mit den Folgen der Krise zu kämpfen. Hotels, Restaurants und andere Geschäfte müssen schließen, Absatzmärkte im Ausland brechen weg, Veranstaltungen werden abgesagt und dringend benötigte Lieferungen bleiben aus. Hinzu kommt ein gezügeltes Kosumverhalten wegen schlechter wirtschaftlicher Aussichten. All das kann dazu führen, dass eigentlich wettbewerbsfähige Unternehmen in bedrohliche Schieflage geraten und Rechnungen nicht mehr bezahlen können.
Die R+V bietet als größter deutscher Kreditversicherer nach wie vor - und auch in der aktuellen Situation - die Forderungsausfalldeckung an.
Wir leisten bei Insolvenz und Nichtzahlung des Auftraggebers. Dies gilt auch für Auftraggeber in Nachbarländern, in denen sie geschäftlich engagiert sind.
Bereits bei der letzte Finanzkrise 2008 / 2009 konnten wir unsere Leistungsfähigkeit eindrucksvoll unter Beweis stellen und unseren Versicherten mit starken Leistungen zur Seite stehen.
Weitere Highlights der R+V Forderungsausfalldeckung sind:
- erhöhte Schadenersatzsumme für Insolvenzanfechtungen
- Rechtsschutz für bestrittene Forderungen und im Insolvenzanfechtungsverfahren.
- Beitragsrückerstattung in Höhe von 40% der Prämie bei Schadenfreiheit im ersten vollen Versicherungsjahr.
- Rabattretter! Ein Schaden pro Jahr ist frei, ohne Anpassung der Risikoprämie
u.v.m.!!
Gern erstellen wir Ihnen einen individuellen Vorschlag zur Absicherung Ihres Unternehmens.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, die wir gemeinsam klären können, stehen ich Ihnen natürlich zur Verfügung.
Kontakt

- Bernhard Seybering
- R+V Allgemeine Versicherung | Berater Firmenkunden u. Landwirtschaft
- 0151 26412698
- Wir rufen Sie zurück
- Vereinbaren Sie einen Termin

- David Heils
- R+V Allgemeine Versicherung | Strategischer Partner für den Bereich Risiko- und Vorsorgemanagement
- 0151 26417679
- Wir rufen Sie zurück
- Vereinbaren Sie einen Termin
Bafa - Beratungsförderung
Ab sofort können Sie bei der BaFa einen Antrag für Beratungen, die bis zu einem Beratungswert von 4.000,00 Euro für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler ohne Eigenanteil gefördert werden, stellen
Mehr Reichweite. Mehr Kundenbindung. Mehr Umsatz.
Sie sind immer für Ihre Kunden im Einsatz, versuchen Sie über alle Kommunikationskanäle zu erreichen und ihnen noch mehr zu bieten? Dann haben wir mit VR-ExtraPlus für Firmenkunden genau das Richtige für Sie: Mit einem weiteren Vertriebs- und Marketingkanal sowie attraktiven Gutscheinen machen Sie den Einkauf in Ihrem Laden oder Online-Shop zu einem wahren Kundenerlebnis. So bringen Sie Ihr Geschäft in Schwung.
Kreditanfrage vorbereiten
Beschleunigen Sie den Kreditantragsprozess, indem Sie Ihre Anfrage vorbereiten. Übermitteln Sie unseren Firmenkundenberatern die wichtigsten Angaben zur Ihrer wirtschaftlichen Situation, den wahrscheinlichen Umsatzeinbußen aufgrund der Corona-Pandemie und zu Ihrem voraussichtlichen Finanzierungsbedarf. Auch wichtige Unterlagen wie die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) können Sie uns zukommen lassen. Unsere Firmenkundenberater setzen sich daraufhin schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung, um die weiteren Schritte zu besprechen.
Sollten Sie weitere oder spezielle Fragen an uns haben. sprechen Sie uns an.
Gerne stehen wir Ihnen vorzugsweise telefonisch oder per Mail beratend zur Verfügung.
Über ein Feedback oder weitere Anregungen von Ihnen freuen wir uns auch.
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Stand: 23.09.2020