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Kosten-Übernahme

Staat schießt bei Bewerbungs-Kosten etwas dazu

Perfekte Bewerbungs-Unterlagen können ganz schön ins Geld gehen. Aber die Ausgaben für Fotos, Porto, Kopien und Mappen müssen Sie nicht allein tragen. Auch die Reisekosten zum Vorstellungs-Gespräch werden erstattet.

Rechtzeitig drum kümmern

Von den Kosten übernimmt die Bundesagentur für Arbeit pro Jahr maximal 260 Euro. Dafür müssen Sie sich dort als arbeitssuchend melden. Ganz wichtig: Sie müssen die Erstattung beantragen, bevor Sie das Geld ausgeben. Die Quittungen heben Sie natürlich auf, um sie später vorzuweisen. Studierende können sich übrigens bereits drei Monate vor Ihrem Abschluss als arbeitssuchend melden und profitieren dann auch von der Finanzspritze der Agentur.

Arbeitgeber übernimmt Fahrtkosten

Haben Sie die erste Hürde geschafft und eine Einladung zum Vorstellungs-Gespräch erhalten, dann bleiben Sie auch nicht auf den Kosten sitzen. Ihr potentieller Arbeitgeber muss nämlich Ihre Reisekosten übernehmen, egal ob er Sie einstellt. Trotzdem sollten Sie sich vorher bei der Firma erkundigen, ob das in Ordnung geht und bei Bedarf auch eine Übernachtung drin ist.

Gespräch mit Berufs-Berater lohnt sich

Wenn Sie sich unaufgefordert bei einem Unternehmen vorstellen, muss die Firma natürlich keine Kosten übernehmen. Die Berufs-Berater der Arbeitsagentur können unter bestimmten Umständen im Einzelfall aus ihrem Vermittlungs-Budget Bewerbungs-Kosten übernehmen. Allerdings nur, wenn man vorher genau geklärt hat, ob und in welcher Höhe die Agentur Kosten übernimmt.