
Vertreterwahl
Bei der Vertreterwahl wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die die Interessen der Bankteilhaber in der Vertreterversammlung wahrnehmen.
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder – unabhängig von der Anzahl der Geschäfts-
anteile – das gleiche Stimmrecht. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen in der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Eine wesentliche Aufgabe der Vertreterversammlung ist die Wahl des Aufsichtsrates.
Mehr bewegen
Gestalten und entscheiden
Nehmen Sie die Möglichkeit der Mitgestaltung und Mitbestimmung wahr, indem Sie Ihren Vertreter für die Vertreterversammlung, einem sehr wichtigem Organ der Volksbank Lingen eG, wählen.



