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Volksbank Lingen eG
BLZ: 26660060
BIC: GENODEF1LIG
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Vertreterversammlung 2011

 

Am 8. Juni 2011 fand die diesjährige Vertreterversammlung der Volksbank Lingen eG statt. Unter der Versammlungsleitung des Aufsichtsratsvorsitzenden Gerhard Feldmann wurde den anwesenden Vertretern in den Emslandhallen der Jahresabschluss 2010 vorgestellt.

 

Vorstandsbericht 

Vorstandssprecher Hermann Arens präsentierte die Geschäftsergebnisse, die er mit den Worten "exzellente Ertragslage" kommentierte. Die Bilanzsumme stieg um 9 % auf 693 Mio. Euro, das bilanzielle und außerbilanzielle Kundenwertvolumen um 10 % auf 1,41 Mrd. Euro und das Kreditvolumen um 22 % auf 497 Mio. Euro. "2010 war ein Ausnahmejahr", so Arens. Viele Kunden – sowohl aus der gewerblichen Wirtschaft als auch aus der Landwirtschaft – hätten mit Hilfe der Volksbank Lingen eG in regenerative Energieanlagen investiert.

 

6 Prozent Dividende für die Mitglieder der Volksbank Lingen eG  
So folgte die Vertreterversammlung dann auch dem Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates und beschloss für das Jahr 2010 wiederum eine Dividende von 6% für die Anteilseigner.

Auch das Prüfungsergebnis des Genossenschaftsverbandes Weser-Ems spiegelt die positive Situation der Bank wieder. Nach der ergänzenden Berichterstattung über die Tätigkeit des Aufsichtsrates und das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung stellte die Vertreterversammlung den Jahresabschluss 2010 fest.

Dem Vorstand und dem Aufsichtsrat wurden für das abgelaufene Jahr einstimmig Entlastungen erteilt.

 

Satzungsänderung 

Die Vertreterversammlung beschloss folgende Änderungen der Satzung:

Gesetzliche Änderungen im Europäischen Raum waren die Grundlage für die Satzungsänderung des § 10 Abs. 2 Satz 1. Damit das Geschäftsguthaben weiterhin als Eigenkapitel anerkannt wird, wurde der Absatz wie folgt ergänzt:

"§ 10 Abs. 2 Satz 1
Das ausgeschiedene Mitglied hat Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens; für die Auszahlung ist die Zustimmung von Vorstand und Aufsichtsrat erforderlich."


Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat neue Rechtsnormen erlassen, die die Bank veranlassen, die Voraussetzungen zur Wahl zum Aufsichtsrat anzupassen.

"§ 24 Abs. 1 a
Vorschläge für die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates sind 7 Tage vor dem Tag der Vertreterversammlung schriftlich an die Genossenschaft, zu Händen des Aufsichtsratsvorsitzenden, zu richten. Dies gilt nicht für den Vorschlag zur Wiederwahl."

 

Verabschiedung Hermann Helming 

Unter großem Beifall der Versammlungsteilnehmer dankte Hermann Arens dem altersbedingt ausscheidenden Aufsichtsratsmitglied Hermann Helming für die geleistete Arbeit.

Ebenfalls einstimmig verlief die Wahl zum Aufsichtsrat: Heinz Aepken, Gastwirt aus Dalum und Hermann Kuhlmann jun., Landwirt aus Brögbern wurden für weitere drei Jahre gewählt.

 

 

Gastredner der diesjährigen Vertreterversammlung war der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken Uwe Fröhlich.

Herr Fröhlich gab den knapp 300 Vertretern und Gästen einen Überblick über die Entwicklung der genossenschaftlichen FinanzGruppe, bevor er sich dem Thema „Bankgeschäft zwischen Regulatorik und Markt“ zuwandte. Er warnte davor, das deutsche Dreisäulen-Bankmodell zu gefährden, indem Genossenschaftsbanken und Sparkassen für die Spekulationsrisiken von Großbanken herangezogen werden. Auch überzogene Verbraucherschutzauflagen nützen weder den Kunden noch den Banken.